Baumpflege und Seilklettertechnik
Wussten Sie dass es in der Stadt Iserlohn seit 1986 eine Baumschutzsatzung gibt?
Unter diese Satzung fallen alle Bäume die einen Stammumfang von mehr als 100cm haben. Nadelgehölze und Obstbäume fallen nicht unter diese Satzung.
Es ist laut der Satzung verboten Bäume zu fällen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Wuchs im Wesentlichen zu verändern. Die Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen welche durch Fachfirmen nach der ZTV Baumpflege durchgeführt werden fallen nicht unter die verbotenen Maßnahmen.
Wussten Sie dass die Pflege Ihres Baumes von der Stadt Iserlohn bezuschusst werden kann?
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot und erklären Ihnen alles weitere zur Bezuschussung durch die Stadt Iserlohn!
Mit großen Maschinen kommt man bei Ihnen im Garten nicht weiter? Für uns kein Problem! Durch jahrelange Erfahrung in der Seilklettertechnik können wir auch im kleinsten Garten oder in unwegsamen Gelände Bäume pflegen oder nach Erhalt einer Fällgenehmigung durch die Stadt Iserlohn fällen.