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Winterdienst

Die Reinigung der Gehwege, wozu auch der Winterdienst zählt, wird in den jeweiligen Satzungen der Städte geregelt. In Iserlohn wird die Reinigung der Gehwege dem Eigentümer des an die Gehwege angrenzenden Grundstücks auferlegt. Die Bürgersteige müssen unverzüglich mindestens 1m breit bei Schnee geräumt werden. Bei Eis- und Schneeglätte hat der Grundstückseigentümer die Pflicht den Bürgersteig mit einem abstumpfenden Stoff abzustreuen. Nicht jedes Material ist laut Satzung hierfür vorgesehen. So dürfen beispielsweise keine Auftausalze oder chemisch wirkende Mittel verwendet werden. Der Grundstückseigentümer ist 7 Tage die Woche dazu verpflichtet den Gehweg von Schnee und Eisglätte zu säubern.

Sie wollen die Verantwortung in vertrauensvolle Hände abgeben oder haben keine Lust vor der Arbeit Schnee zu schieben? Sie fahren in den Urlaub und wissen nicht wer für Sie den Winterdienst übernehmen soll?

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und kostenloses Angebot über die Gehwegreinigung an Ihrem Grundstück.

Wir können auf über 10 Jahre Erfahrung im Winterdienst nicht nur im Stadtgebiet Iserlohn sondern auch für die Stadt Iserlohn zurückschauen und erledigen diese Arbeit pflichtbewusst und verantwortungsvoll!