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Spielplatzbau und Kontrollen

An den Sicherheitsstandard öffentlicher und halböffentlicher Spielplatz werden hohe Anforderungen gestellt. Deshalb muss die Organisation und Durchführung des Spielplatzbaus mit entsprechender Sorgfalt erfolgen. Diese Aufgabe kann nur durch besonders geschultes und verantwortungsvolles Personal durchgeführt werden. Selbstverständlich hat Firma Salamon genau diese geschulten und verantwortungsvollen Mitarbeiter und ist Ihnen bei der Umsetzung Ihres Spiel- und/oder sportparadieses behilflich.

Um einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, sind die vom Spielplatzträger zu unterhaltenden Kinderspielplätze regelmäßig auf einen verkehrs- und spielsicheren Zustand zu überprüfen.
Dabei sind die DIN EN 1176, DIN EN 1177. DIN 18034, und DIN 33942 in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten.
Visuelle Kontrollen sind mindestens alle zwei Wochen durchzuführen. Die operative Kontrolle ist mindestens alle 3 Monate durchzuführen und die Hauptinspektion ist einmal im Jahr durchzuführen.
Die operative Kontrolle und die Hauptinspektion sind durch eine Fachkraft mit Sachkundenachweis durchzuführen.
Diese drei Inspektionen / Kontrollen sind zu protokollieren und an den Spielplatzträger zu senden.
Gerne übernehmen wir für Sie die regelmäßigen Kontrollen an Ihren Objekten.
Wir führen für Sie alle erforderlichen Aufgaben im Bereich der Spielplatzkontrolle wie die Ersterfassung und Regelkontrollen (Visuelle, operative und Hauptinspektion) durch. Die durchgeführten Arbeiten zur Erfassung und Kontrolle basieren auf den oben genannten Normen und erfüllen damit alle rechtliche und fachlichen Anforderungen zur Verkehrssicherungspflicht.
Wir arbeiten ergebnisorientiert und beraten Sie über die Ziele, Möglichkeiten, erforderlichen Arbeitsabläufe und tatsächliche Aufwendungen.